Die neue LuftVO ist aktiv!

Neue LuftVO kleinZum Jahreswechsel wurde bereits die neue EU-Drohnenverordnung eingeführt. Seit dem 18.06.21 gilt auch die geänderte Luftverkehrsordnung (LuftVO §21a-k) in Deutschland. Die LuftVO überträgt die allgemeinen Vorschriften aus dem EU-Drohnenrecht in das nationale Recht. Dabei gibt es zum Beispiel Änderungen, welche die Geo Zonen betreffen.

Wir haben bereits das Wichtigste in unserem laufend aktualisierten Blogbeitrag EU-Drohnenrecht – Was gilt? zusammengefasst.

Ihr Kontakt zu uns

 

  Seilerstr. 15b, D-30171 Hannover

  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  +49 511 94041972

Benannte Prüfstelle für Fernpiloten A2 / STS
Registriernummer: DE.PStF.002

Einsatzgebiet: deutschlandweit, Teile Europas

Kontaktieren Sie uns!