Zum Jahreswechsel wurde bereits die neue EU-Drohnenverordnung eingeführt. Seit dem 18.06.21 gilt auch die geänderte Luftverkehrsordnung (LuftVO §21a-k) in Deutschland. Die LuftVO überträgt die allgemeinen Vorschriften aus dem EU-Drohnenrecht in das nationale Recht. Dabei gibt es zum Beispiel Änderungen, welche die Geo Zonen betreffen.
Wir haben bereits das Wichtigste in unserem laufend aktualisierten Blogbeitrag EU-Drohnenrecht – Was gilt? zusammengefasst.