EU-Drohnenrecht: Die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2024

Drohnen rid eidWichtige Anpassung ab dem 1. Januar 2024: Für die gebräuchlichen Drohnen der OPEN-Klasse C1, C2 und C3 und alle Drohneneinsätze in der speziellen Kategorie (SPEC) muss ein System der Fernidentifikation vorhanden sein muss in das die Betreibernummer (eID) hinterlegt wird. Das Senden der Daten ist ab dem 01.01.2024 vorgeschrieben und der Fernpilot ist für die Aktivierung und Funktion verantwortlich. Außerdem ist die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen ausgelaufen

Die wichtigesten Änderungen zum 01.01.2024

Fernidentifikation

Die nun neu auf dem Markt kommenden UAS werden zertifiziert sein und alle Vorgaben der entsprechenden Kategorie erfüllen, wie etwa auch die genannte Fernidentifikation / RID (Remote ID). Diese Zertifizierung wird durch die Hersteller durchgeführt und kann bei aktuellen Serien - wie z. B. bei einer DJI Mavic 3 Enterprise - auch nachträglich erfolgen. Dafür sollte die Firmware auf den Geräten aktuell gehalten und die Hinweise zum Zertifizierungsprozess beachtet werden.

Alle Drohnen die eine EU C-Zertifizierung erhalten haben sind unter dem folgenden Link auf der Website der EASA zu finden (Link EASA).

Die Fernidentifikation wird in den verschiedenen Apps im Menü eingeschaltet und ist mit dem Kürzel "RID" benannt. Hier tragen Sie Ihre Betreibernummer bzw. die Betreibernummer Ihres Unternehmens ein.

Bestandsdrohnen / Auslauf der Übergangsregelung

Bestandsdrohnen oder "Altgeräte", sind alle Drohnen, die keine offizielle C-Zertifizierung seitens des Herstellers erhalten haben. Darunter fallen zum Beispiel Modelle, wie die DJI Mavic 2,  DJI P4P (und ältere Serien), sowie momentan alle Yuneec Drohnen. Diese Geräte dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr in der offenen Kategorie (Unterkategorie A2) genutzt werden. Für Bestandsdrohnen gibt es in der offenen Kategorie nur noch folgende Möglichkeiten:

- Höchstzulässige Startmasse < 250 Gramm: Die Drohne darf genauso wie bisher unter den Bedingungen der Unterkategorie A1 eingesetzt werden. Somit ergibt sich zum Beispiel für die gesamte DJI Mini Serie, von der Mini 1 bis zu Mini 4, keine wirkliche Änderung.

- Höchstzulässige Startmasse der Drohne zwischen 250 Gramm und 25 kg: Dann müssen jederzeit die Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 eingehalten werden z. B. mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, und Erholungsgebieten. Ein Betrieb in Dörfern oder Städten ist für diese Modelle in der OPEN-Kategorie damit nahezu ausgeschlossen. Das betrifft zum Beispiel die meisten Einsätze für Dachinspektionen, Aufmaßarbeiten oder auch der schnelle Blick auf eine Photovoltaikanlage in einer Reihenhaussiedlung.
Ab dem 01.01.2024 sind davon folgende Modelle betroffen:

  • DJI P4, DJI Phantom 4 RTK und frühere Modelle
  • DJI Mavic 2, DJI Mavic 2 Enterprise und frühere Modelle
  • DJI Air 2 und frühere Modelle
  • DJI FPV
  • DJI Avata
  • Yuneec H520
  • sowie alle größeren Modelle z. B. DJI Matrice 200, 300, 600 und DJI Inspire 1, 2, 3 und Yuneec H850, die von vorn herein nur in der OPEN A3 Klasse oder mit SPECIFIC Betriebserlaubnis geflogen werden dürfen.

Die einzige Möglichkeit für einen urbanen Flug wäre eine Betriebsgenehmigung in der SPECIFIC-Kategorie. Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Beantragung dürfte die meisten Projekte mit solch einem Koptermodell allerdings höchst unwirtschaftlich und vom zeitlichen Horizont nicht umsetzbar machen.
Anwendungen etwa in der Landwirtschaft, die auf freien Feldern stattfinden, werden keine Änderung haben.

Die Übersicht der UAS-OPEN-Regeln, aber Vorsicht, die geographischen Gebiete (Flugplätze, Bundesstraßen, Wohngebäude, Stromtrassen, etc.) sind als weitere Einschränkung in der LuftVO unabhängig aller Klassen zu beachten! Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.

UAS OPEN

Zusammenfassend

Achten Sie auf die Aktivierung der Feridentifikation und den Betrieb Ihres Kopters in der passenden Kategorie. Für viele Drohnenpiloten werden sich zum Jahreswechsel voraussichtlich einige Änderungen ergeben, da derzeit noch viele Bestandsdrohnen, besonders auch im urbanen Raum, genutzt werden. 

Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Änderungen haben, oder Ideen für zukünftige Vorgehensweisen benötigen, stehen wir gerne als Ansprechpartner rund um das Thema Drohne zur Verfügung.

 

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Benannte Prüfstelle für Fernpiloten A2 / STS
Registriernummer: DE.PStF.002

Einsatzgebiet: deutschlandweit, Teile Europas

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