Am 10.03.2017 hat der Bundesrat der neuen Verordnung zur Regelung unbemannter Fluggeräte zugestimmt. Danach wird das neue Gesetz im April 2017 in Kraft treten.
Für den gewerblichen Drohnenflug gibt es einige Neuerungen in Bezug auf die Genehmigungspflichten bei verschiedenen Abflugmassen (siehe Grafik des BMVI). Ebenso sind nun klare Überflugsverbote und Abstände zu den jeweiligen Gebieten definiert. Das gewerbliche Fliegen in Innenstädten wird aller Voraussicht nach sehr viele Genehmigungen und erheblichen Mehraufwand mit sich bringen.
Ab der Einführung des neuen Drohnengesetzes müssen alle Kopter (und Modellflugzeuge) mit einer Startmasse ab 0,25kg mit einer feuerfesten Plakette ausgestattet sein, die den Besitzer identifizieren (Name und Anschrift).
Welche Genehmigungen nötig sind und wie deren detaillierte Umsetzung aussieht, um die seit letztem Jahr gewachsene Anzahl an professionellen UAV´s von 5 bis 10kg Abfluggewicht in die Luft zu bekommen, muss in den kommenden Tagen geklärt werden. Ebenso der regelmäßige Einsatz nahe den Gebieten, die eine neue Verbotszone beinhalten (z. B. Vermessungsflüge auf Feldflächen nahe einer Bundesstraße).
Unterhalb der 5kg Grenze (z. B. DJI Inspire) ist zwar ein Kenntnisnachweis nötig, aber keine Allgemeingenehmigung der Landesluftfahrtbehörde mehr. Bei weniger als 2kg Abfluggewicht (z. B. DJI Phantom) muss lediglich ein Versicherungsschutz vorliegen.
Der erweiterte Kenntnisnachweis inklusive einer Prüfung wird mit einer Übegangsfrist bis zum 01. Oktober 2017 gefordert. Wir werden weiter über die Bedingungen und Anforderungen für unsere Kunden berichten.
Kurze FAQ-Sammlung vom BMVI zur neuen Verordnung