Neue Drohnenverordnung ist beschlossen

Am 10.03.2017 hat der Bundesrat der neuen Verordnung zur Regelung unbemannter Fluggeräte zugestimmt. Danach wird das neue Gesetz im April 2017 in Kraft treten.

Für den gewerblichen Drohnenflug gibt es einige Neuerungen in Bezug auf die Genehmigungspflichten bei verschiedenen Abflugmassen (siehe Grafik des BMVI). Ebenso sind nun klare Überflugsverbote und Abstände zu den jeweiligen Gebieten definiert. Das gewerbliche Fliegen in Innenstädten wird aller Voraussicht nach sehr viele Genehmigungen und erheblichen Mehraufwand mit sich bringen.

Ab der Einführung des neuen Drohnengesetzes müssen alle Kopter (und Modellflugzeuge) mit einer Startmasse ab 0,25kg mit einer feuerfesten Plakette ausgestattet sein, die den Besitzer identifizieren (Name und Anschrift).

Welche Genehmigungen nötig sind und wie deren detaillierte Umsetzung aussieht, um die seit letztem Jahr gewachsene Anzahl an professionellen UAV´s von 5 bis 10kg Abfluggewicht in die Luft zu bekommen, muss in den kommenden Tagen geklärt werden. Ebenso der regelmäßige Einsatz nahe den Gebieten, die eine neue Verbotszone beinhalten (z. B. Vermessungsflüge auf Feldflächen nahe einer Bundesstraße).

Unterhalb der 5kg Grenze (z. B. DJI Inspire) ist zwar ein Kenntnisnachweis nötig, aber keine Allgemeingenehmigung der Landesluftfahrtbehörde mehr. Bei weniger als 2kg Abfluggewicht (z. B. DJI Phantom) muss lediglich ein Versicherungsschutz vorliegen.

Der erweiterte Kenntnisnachweis inklusive einer Prüfung wird mit einer Übegangsfrist bis zum 01. Oktober 2017 gefordert. Wir werden weiter über die Bedingungen und Anforderungen für unsere Kunden berichten.

neue drohen verordnung bmvi

Kurze FAQ-Sammlung vom BMVI zur neuen Verordnung

 

 

Ihr Kontakt zu uns

 

  Seilerstr. 15b, D-30171 Hannover

  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  +49 511 94041972

Benannte Prüfstelle für Fernpiloten A2 / STS
Registriernummer: DE.PStF.002

Einsatzgebiet: deutschlandweit, Teile Europas

Kontaktieren Sie uns!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.