Die Kopterzentrale wurde mit Datum des 10.07.2017 zur ersten "Anerkannten Stelle" in Deutschland durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach §21d LuftVO bestätigt.
Damit können wir ab sofort den offiziellen Kenntnisnachweis (häufig auch Drohnenführerschein genannt), der ab Oktober verpflichtend für Piloten mit Drohnen und UAS ab 2kg Startgewicht ist und auch zur Vorlage bei den Landesluftfahrtbehörden benötigt wird, anbieten.
Wir sind vom LBA in unseren Seminaren, Prüfungen, Prozessabläufen und Qualitätsstandards als eigenständiges Unternehmen anerkannt.
Wir bleiben bei unserem seit nun vier Jahren bewährten Konzept, dass hauptsächlich nur Einzelseminare oder für Firmengruppen, immer mit individueller Terminvereinbarung angeboten werden. Damit ist der intensive Lernfortschritt gewährleistet und auf Ihre spezifischen Fragen und Wünsche oder das vorhandene Fluggerät kann bestens eingegangen werden. Gelegentlich werden wir in sehr kleinen Gruppen für die Theorie und Prüfung zum Drohnenführerschein hiervon abweichen und Terminvorschläge auf unserer Internetseite veröffentlichen. Die Seminare mit Praxisanteil bleiben davon allerdings stets unberührt.
Obendrein wird es an ausgewählten Tagen vereinzelt auch Sammeltermine, z. B. für die reine Prüfungsleistung geben. Wir hoffen damit, Ihnen auch preislich attraktive und qualitativ hochwertige Seminarkonzepte anbieten zu können.
Die ersten Kursangebote mit Inhalten und Voraussetzungen können Sie bereits auf unserer Webseite einsehen
Die Anmeldungen im interaktiven Kalender an Ihren Wunschterminen werden ab Mittwoch, den 19.07.17 im Laufe des Tages möglich sein.
Sollten Sie bereits jetzt großes Interesse an einem Kursangebot mit dem echten "Drohnenführerschein" haben, können Sie die dokumentarischen Voraussetzungen schon auf den Weg bringen.