Veröffentlichung: Am 11.06.2019 durch die EU Kommission
In Kraft treten: größtenteils ab 01.01.2021
Neuigkeiten zur EU-Drohnenverordnung (Stand: September 2020)
Die wichtigsten Fakten:
- Änderung der bestehenden Gewichtsgrenzen der Fluggeräte
- Anhebung der maximalen Aufstiegshöhe von 100m auf 120m AGL
- Einführung von zwei neuen „Drohnenführerscheinen“ und einem LUC Zertifikat mit dem Ziel europaweit einheitliche Befähigungen zu haben
- Je nach Fluggerät und Vorhaben müssen diese registriert werden und per Funk ein Signal senden (Fernidentifizierung)
- Einteilung der Drohnen in drei Kategorien (Open, Specific oder Certified) in Abhängigkeit vom Fluggerät und dem Vorhaben (Risikoansatz). Können die Anforderungen einer Kategorie nicht erfüllen werden, so steigt man in die nächst höhere Kategorie auf.
Open category / offene Kategorie – geringes Betriebsrisiko
- Keine Beantragung von Genehmigungen notwendig
- Betrieb ausschließlich in Sichtweite
- Je nach Risiko gibt es Mindestauflagen, wie etwa das Mitführen eines Drohnenführerscheins oder eine Registrierung der Drohne
- Zusammenfassung dieser Kategorie durch die folgende Tabelle, wobei die C-Klassen durch den Hersteller des UAS und die Unterkategorien A1 bis A3 durch den Anwender bestimmt werden
Specific category / spezielle Kategorie – erhöhtes Betriebsrisiko
- Einholen von Genehmigungen nötig
- Erstellen von Risikobewertungen (SORA-GER)
- Durch die Beantragung eines LUC Zertifikats (light UAS operator certificate) können Genehmigungen auf eine einmalige Beantragung verringert werden, jedoch wird die Beantragung dieses Zertifikats wahrscheinlich sehr umfangreich werden, da es sich um eine Art Zertifizierung als Luftfahrtbetrieb handelt. Alternativ können sich UAS Anwender einem solchen Betrieb anschließen. Die Kopterzentrale wird diese Zertifizierung anstreben, allerdings gibt es aktuell noch keine präzisen Auflagen.
- Umfang des LUC Zertifikats: Struktur innerhalb des Betriebs, Festlegung eines Qualitäts- und Sicherheitsmanagement Systems, Ausbildung und Training der Drohnenpiloten, Wartung der Fluggeräte, alle Themen die mit der Drohne in Verbindung gebracht werden können, von der Flugvorbereitung, über den eigentlichen Aufstieg bis hin zur Nachbereitung und Weiterverarbeitung etc.
Certified category / zulassungspflichtige Kategorie
- Auflagen ähnlich komplex der bemannten Luftfahrt (Zulassung von UAS und UAS Betreiber, Fernpiloten-Lizenz etc.)
- Anwendungen: Überflug von Menschenansammlungen, Beförderung von Personen, Transport von gefährlichen Gütern
Häufige Fragen zur EU Drohnenverordnung
EU Drohnenverordnung